Antrag der VerwaltungAntrag der Verwaltung 1. Der Kreistag stimmt der Umstellung des Haushaltswesens von der Kameralistik auf die Doppik zum 01.01.2012 sowie der Anwendung der Vorschriften des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens für Baden-Württemberg (NKHR) ab dem Haushaltsjahr 2012 zu. 2. Der Kreistag stimmt der Gliederung der Teilhaushalte entsprechend der Aufbauorganisation der Landkreisverwaltung zu. 3. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen ist regelmäßig über den Stand der Umstellung zu informieren. Er trifft gegebenenfalls auch Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die künftige Haushalts- und Rechnungsführung. Anmerkung: Der Ausschuss für Bildung und Finanzen hat in seiner Sitzung am 08. Februar 2011 einstimmig den Antrag der Verwaltung dem Kreistag zum Beschluss empfohlen. |