Der Ostalbkreis gleicht bei der Förderung der Erziehungsberatung freier Träger rückwirkend zum 01.01.2008 den Differenzbetrag in Höhe von 1.217,32 € pro Vollzeitstelle und Jahr aus, der sich aufgrund der Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift (VwV)-Kostenfestlegung des baden-württembergischen Finanzministeriums vom 14.12.2007 ergeben hat.
Vom 01.01. bis 31.12.2009 erhöht der Ostalbkreis die Kostenpauschale zusätzlich um 3.947,72 € pro Vollzeitstelle.
Für die Zeit ab 01.01.2010 wird die Förderung der Erziehungsberatungsstellen neu geregelt.
17.02.2009 - Jugendhilfeausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.
17.02.2009 - Sozialausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.
17.02.2009 - Verwaltungs- und Finanzausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.