Antrag der Verwaltung:Antrag der Verwaltung: Die Verwaltung wird beauftragt - die unter V dargestellten Handlungsoptionen und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auf örtlicher Ebene zusammen mit den Beteiligten zu erörtern und umzusetzen.
- den von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg unterbreiteten Vorschlag zum Aufbau eines landkreisspezifischen Benchmarking in einzelnen Leistungsbereichen aufzugreifen und den zuständigen Kreisgremien nach Konkretisierung der finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen einen Vorschlag zur Umsetzung zu unterbreiten.
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