Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von der
Rechtsverordnung und den damit festgelegten Gebühren Kenntnis, wonach der
Landkreis auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuregelung des Gebührenrechts
(Landesgebührengesetz - LGebG) entsprechend der in der Anlage beigefügten
Rechtsverordnung Gebühren für öffentliche Leistungen der unteren
Verwaltungsbehörde und der unteren Baurechtsbehörde erhebt.
Die Rechtsverordnung tritt am 01.01.2007 in Kraft.
05.12.2006 - Verwaltungs- und Finanzausschuss
Ö 6 - zur Kenntnis genommen
Die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses nehmen den Bericht
zur Kenntnis
Die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses nehmen
den Bericht zur Kenntnis.