Der
Kreistagsbeschluss vom 22.06.2004 über die Überleitung vom GuV-Jahresüber-
schuss/-Jahresfehlbetrag zum Bilanzgewinn/Bilanzverlust wird um folgende
weitere Posten der Kapitalrücklage erweitert:
-genehmigter Trägerzuschuss Prüfungsgebühren
-Abgänge auf trägerfinanziertes Anlagevermögen.
Die
notwendigen Entnahmen aus der Kapitalrücklage (bis zur Höhe der in die GuV
eingeflossenen Aufwendungen) werden bei der Bilanzerstellung vorgenommen.
Anmerkung:
Das Ergebnis der Beratung des Krankenhausausschusses wird in
der Sitzung des Kreistags am 17. Oktober 2006 mündlich mitgeteilt.
17.10.2006 - Kreistag
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Im Rahmen der Pauschalabstimmung wurde der Antrag der
Verwaltung einstimmig beschlossen (s. TOP 1).