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Bürgerinformationssystem
1. Der Kreistag nimmt von der Einbringung des Berichts „Sozialplanung für Menschen mit Behinderungen im Ostalbkreis“ Kenntnis.
2. Zur weiteren Beratung wird der Bericht an den Sozialausschuss verwiesen.
Die Mitglieder des Kreistags nehmen den Bericht zur Kenntnis.