Antrag der Verwaltung:Antrag der Verwaltung: Der Kreistag nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zur Prüfung der Bauausgaben der Hospitalstiftung zum Hl. Geist in den Jahren 2000 bis 2003 sowie dem Abschluss der Prüfung nach § 31 Stiftungsgesetz i.V. mit § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO durch das Regierungspräsidium Stuttgart.
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