Antrag der Verwaltung:Antrag der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss: „Der Ostalbkreis macht von der in § 24a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) vorgesehenen Übergangsregelung für die Ausgestaltung des Förderungsangebots für Kinder in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gebrauch und beschließt, die Verpflichtung nach § 24 Abs. 2 bis 6 SGB VIII spätestens zum 01. Oktober 2010 zu erfüllen.“ Anmerkung: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 08.03.2005 den Antrag der Verwaltung als Empfehlung an den Kreistag einstimmig beschlossen.
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