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Tagesordnung - Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses
Gremium: Verwaltungs- und Finanzausschuss
Datum: Di, 27.03.2001 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kleiner Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Feststellung des Jahresabschlusses mit Lagebericht der Betriebsführungs- und Beteiligungsgesellschaft des Ostalbkreises mbH für das Geschäftsjahr 2000 und Entlastung der Geschäftsführer   035/01  
Ö 4  
Zusammenführung der beiden Rechenzentren in Reutlingen und Ulm - Zustimmung zur Auflösung des Zweckverbands Interkommunale Datenverarbeitung Ulm und zum Ausscheiden aus der Interkommunales Rechenzentrum Ulm GmbH - Beitritt zum neuen Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm   021/01  
Ö 5  
Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
020/01  
    VORLAGE
    Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Empfehlung an den Kreistag:

 

Der Kreistag beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 23. Mai 2000:

 

1.      § 3 wird wie folgt neu gefasst:

(1) Ehrenamtlich tätige Kreiseinwohner, die selbst nicht Kreisrat sind, die jedoch
      vom Kreistag als ständiges Mitglied in einen Kreistagsausschuss gewählt
      wurden, erhalten eine Entschädigung wie Kreisräte nach § 2 dieser Satzung,
      ausgenommen den monatlichen Grundbetrag nach § 2 Abs. 1a dieser Satzung.

(2) Sonstige ehrenamtlich tätige Kreiseinwohner erhalten den Ersatz ihrer Auslagen
      und ihres Verdienstausfalls nach einheitlichen Durchschnittssätzen.

      Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme

                  bis zu 5 Stunden                             40 €
                 
von mehr als 5 Stunden               50 €.

     
Für die Hin- und Rückfahrt werden bei der Berechnung der zeitlichen Inan-
      spruchnahme jeweils 1 Stunde angerechnet.

2.      Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

   
    27.03.2001 - Verwaltungs- und Finanzausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss

Beschluss

 

Empfehlung an den Kreistag:

 

Dem Antrag der Verwaltung wurde einstimmig entsprochen.

 

Ö 6  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 7  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 8  
Frageviertelstunde